Der Fälligkeitstermin für Einfuhren des Aufschubzeitraums Dezember ist also einheitlich vom 16.1.2021 auf den 26.2.2021 verschoben worden. bzw. 118/2015 § 10 gültig von 01.03.2014 bis 14.08.2015 zuletzt geändert durch BGBl. Auf besonderen Verpflichtungsgründen beruhende, lebenslange und wiederkehrende Versorgungsleistungen, die nicht mit Einkünften in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, die bei der Veranlagung außer Betracht bleiben, können als Sonderausgaben abgezogen werden, wenn der Empfänger . 1 Satz 1 Nr. Steuer. 2Für Empfänger einer Versorgung im Sinne des Absatzes 1 Satz 4 gilt Satz 1 entsprechend. 2Hat der Stpfl. 4Entweder erfolgt die Berücksichtigung nach § 10 Abs. Jeder Einkommensteuerpflichtige hat Anspruch auf einen jährlichen steuerfreien Grundfreibetrag ( § 32a Abs. Einkommensteuergesetz (EStG) § 20. In § 10d Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe ,,5 000 000 Euro" durch die Angabe ,,10 000 000 Euro" und die Angabe ,,10 000 000 Euro" durch die Angabe ,,20 000 000 Euro" ersetzt. Dezember 2020 (BGBl. 1 Satz 4 EStR 1987 weiter anzuwenden. Januar 2020. 7Soweit nichts anderes bestimmt ist, sind die Regelungen des § 10a und des Abschnitts XI in der für das jeweilige Beitragsjahr geltenden Fassung anzuwenden. I Seite 2397) BMF vom 17.1.2014 (BStBl I S. 109), Besteuerung der Forstwirtschaft; Ertragsteuerrechtliche Behandlung von forstwirtschaftlichen Flächen als Betriebsvermögen eines Erwerbsbetriebs BMF vom 18.5.2018 (BStBl I S. 689), Besteuerung der Forstwirtschaft; Auswirkungen der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs vom 5. 4Übersteigen die Vorsorgeaufwendungen im Sinne des Absatzes 1 Nummer 3 die nach den Sätzen 1 bis 3 zu berücksichtigenden Vorsorgeaufwendungen, sind diese abzuziehen und ein Abzug von Vorsorgeaufwendungen im Sinne des Absatzes 1 Nummer 3a scheidet aus. Grundfreibetrag (Deutschland) Der Grundfreibetrag stellt seit 1996 in Deutschland sicher, dass das zur Bestreitung des Existenzminimums nötige Einkommen nicht durch Steuern gemindert wird. Januar 2017 BMF vom 20.10.2016 (BStBl I S. 1183), Berücksichtigung von Aufwendungen für den Unterhalt von Personen im Ausland als außergewöhnliche Belastung nach § 33a Absatz 1 EStG BMF vom 7.6.2010 (BStBl I S. 588), Allgemeine Hinweise zur Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen nach § 33a Absatz 1 EStG als außergewöhnliche Belastung BMF vom 7.6.2010 (BStBl I S. 582), Verordnung über wohnungswirtschaftliche Berechnungen (Zweite Berechnungsverordnung – II. 30.10.2020: Einkommensteuergesetz: Berechnung der Verjährung bei der Rückforderung von zu Unrecht geltend gemachten Forschungsprämien. Beschlussempfehlung und Bericht . November 2014 – IV R 1/11 – BMF vom 19.12.2016 (BStBl 2017 I S. 34), Anwendungsschreiben zur Sonderabschreibung für die Anschaffung oder Herstellung neuer Mietwohnungen nach § 7b Einkommensteuergesetz (EStG) BMF vom 7.7.2020 (BStBl I S. 623), Steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge BMF vom 21.12.2017 (BStBl 2018 I S. 93) unter Berücksichti-gung der Änderungen durch BMF vom 17.2.2020 (BStBl I S. 213), Einkommensteuerrechtliche Behandlung von Vorsorgeaufwendungen BMF vom 24.5.2017 (BStBl I S. 820) unter Berücksichtigung der Ergänzung durch BMF vom 6.11.2017 (BStBl I S. 1455), Einkommensteuerrechtliche Behandlung von Vorsorgeaufwendungen und Altersbezügen BMF vom 19.8.2013 (BStBl I S. 1087) unter Berücksichti-gung der Änderungen durch BMF vom 10.1.2014 (BStBl I S. 70), vom 10.4.2015 (BStBl I S. 256), vom 1.6.2015 (BStBl I S. 475), vom 4.7.2016 (BStBl I S. 645), vom 19.12.2016 (BStBl I S. 1433) und vom 24.5.2017 (BStBl I S. 820), Sonderausgabenabzug für im Rahmen einer Unterhaltsverpflichtung getragene Basiskranken- und Pflegepflichtversicherungsbeiträge eines Kindes bei den Eltern nach § 10 Absatz 1 Nummer 3 Satz 2 EStG; BFH-Urteil vom 13. Erbbauzinsen, die im Zusammenhang mit der Selbstnutzung einer Wohnung im eigenen Haus anfallen, können nicht als dauernde Last abgezogen werden (BFH vom 24.10.1990 – BStBl 1991 II S. 175). Steuerermäßigung bei ausländischen Einkünften, 2. Durchschn.- Grenz Einkommen Steuer steuersatz zuschlag KiSt. 4Hat der Steuerpflichtige in den Fällen des Absatzes 1a Nummer 1 eigene Beiträge im Sinne des Buchstaben a oder des Buchstaben b zum Erwerb einer Krankenversicherung oder gesetzlichen Pflegeversicherung für einen geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Ehegatten geleistet, dann werden diese abweichend von Satz 1 als eigene Beiträge des geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Ehegatten behandelt. Nicht-DBA-Gebieten mit Quellensteuern auf Dividenden, Zinsen und Wertpapierveräußerungsgewinne, die der deutschen Einkommensteuer entsprechen, Verzeichnis von Nicht-DBA-Staaten bzw. nach dem Einkommensteuergesetz (DA-KG) 2020 St II 2 - S 2280-DA/19/00001 - bei Antwort bitte angeben - Bonn, 27. BV – Auszug), Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche (Wohnflächenverordnung – WoFlV), Rückwirkende Absenkung der Beteiligungsgrenze in § 17 Absatz 1 Satz 4 EStG; Auswirkungen des Beschlusses des BVerfG vom 7. Im Buch gefunden – Seite 259(EStG). Auszug, Stand: 7.7.2017 § 3 Steuerfrei sind [...] 55. der in den Fällen des § 4 Abs. 2 Nummer 2 und Abs. 3 des ... nach § 4 Abs. 2 Nummer 2 und Abs. 3 des Betriebsrentengesetzes nicht stattgefunden hätte; 55a. die nach § 10 ... oder in der Schweizerischen Eidgenossenschaft, Vorsorgeaufwendungen nach Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b werden nur berücksichtigt, wenn die Beiträge zugunsten eines Vertrags geleistet wurden, der nach § 5a des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes zertifiziert ist, wobei die Zertifizierung Grundlagenbescheid im Sinne des § 171 Absatz 10 der Abgabenordnung ist. (1) Sonderausgaben sind die folgenden Aufwendungen, wenn sie weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten sind oder wie Betriebsausgaben oder Werbungskosten behandelt werden: 1. Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden (§ 35c EStG); Bescheinigung des Fachunternehmens gem. Denkmal; Eigentumswohnung; erhöhte Absetzungen; Aufteilung auf . 4§ 72a Absatz 4 der Abgabenordnung findet keine Anwendung. Steuerabzug vom Arbeitslohn (Lohnsteuer), 3. 2Übersteigen bei den Sonderausgaben nach Absatz 1 Nummer 2 bis 3a die im Veranlagungszeitraum erstatteten Aufwendungen die geleisteten Aufwendungen (Erstattungsüberhang), ist der Erstattungsüberhang mit anderen im Rahmen der jeweiligen Nummer anzusetzenden Aufwendungen zu verrechnen. Auch als Unterhalt erbrachte Sachleistungen sind zu berücksichtigen (BFH vom 12.4.2000 – BStBl 2002 II S. 130). Welche Einkünfte dabei genau relevant sind, wie sich die Steuern errechnen lassen und welche Regeln sonst noch gelten, ist im Einkommensteuergesetz (EStG) festgelegt. CDU/CSU und SPD stimmten für den Gesetzentwurf, die FDP votierte dagegen, Af. Aufwendungen für eine Umschulungsmaßnahme, die die Grundlage dafür bildet, von einer Berufs- oder Erwerbsart zu einer anderen überzuwechseln, können vorab entstandene Werbungskosten sein (BFH vom 4.12.2002 – BStBl 2003 II S. 403). Zur steuerlichen Behandlung von Bonusleistungen einer gesetzlichen Krankenversicherung (§ 65a SGB V) BMF vom 24.5.2017 (BStBl I S. 820), Rz. Sie können diese PDF-Dateien online ansehen oder auch auf Ihrem Rechner zur . Dezember 2020) GESTA: D074 Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. 4Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend für Steuerpflichtige, die nicht zum begünstigten Personenkreis nach Satz 1 oder 3 gehören und eine Rente wegen voller Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit oder eine Versorgung wegen Dienstunfähigkeit aus einem der in Satz 1 oder 3 genannten Alterssicherungssysteme beziehen, wenn unmittelbar vor dem Bezug der entsprechenden Leistungen der Leistungsbezieher einer der in Satz 1 oder 3 genannten begünstigten Personengruppen angehörte; dies gilt nicht, wenn der Steuerpflichtige das 67. Zur Aufteilung der an ausländische Sozialversicherungsträger geleisteten Globalbeiträge zur Berücksichtigung der Vorsorgeaufwendungen im Rahmen des Sonderausgabenabzugs BMF vom 15.10.2019 (BStBl I S. 985), Zum Begriff der Erbschaftsteuerversicherung BMF vom 1.10.2009 (BStBl I S. 1172), Rz. Aufwendungen eines Berufsschülers für eine im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses als verbindliche Schulveranstaltung durchgeführte Klassenfahrt sind in der Regel Werbungskosten (BFH vom 7.2.1992 – BStBl II S. 531). A. Einkommensteuergesetz, Einkommensteuer-Durchführungsverordnung, Einkommensteuer-Richtlinien, Hinweise, 1. Bei Ehegatten, die nach § 26b EStG zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden, kommt es für den Abzug von Sonderausgaben nicht darauf an, ob sie der Ehemann oder die Ehefrau   geleistet hat. 2§ 22a Absatz 2 gilt entsprechend. Umfang der Besteuerung, Begriffsbestimmungen, Negative Einkünfte mit Bezug zu Drittstaaten, Steuerfreiheit von Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit, Gewinnermittlungszeitraum, Wirtschaftsjahr, Verpflichtungsübernahmen, Schuldbeitritte und Erfüllungsübernahmen, Bildung eines Ausgleichspostens bei Entnahme nach § 4 Absatz 1 Satz 3, Betriebsausgabenabzug für Zinsaufwendungen (Zinsschranke), Sonderbetriebsausgabenabzug bei Vorgängen mit Auslandsbezug, Gewinn bei Kaufleuten und bei bestimmten anderen Gewerbetreibenden, Gewinnermittlung bei Handelsschiffen im internationalen Verkehr, Elektronische Übermittlung von Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen, Übertragung stiller Reserven bei der Veräußerung bestimmter Anlagegüter, Übertragung stiller Reserven bei der Veräußerung bestimmter Anlagegüter bei der Ermittlung des Gewinns nach § 4 Absatz 3 EStG oder nach Durchschnittssätzen, Fondsetablierungskosten als Anschaffungskosten, Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung, Gemeinsame Vorschriften für erhöhte Absetzungen und Sonderabschreibungen, Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau, Investitionsabzugsbeträge und Sonderabschreibungen zur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe, Erhöhte Absetzungen bei Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen, Steuerbegünstigung der zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung im eigenen Haus, Steuerbegünstigung für zu eigenen Wohnzwecken genutzte Baudenkmale und Gebäude in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen, Steuerbegünstigung für schutzwürdige Kulturgüter, die weder zur Einkunftserzielung noch zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden, Sonderbehandlung von Erhaltungsaufwand bei Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen, Sonderbehandlung von Erhaltungsaufwand bei Baudenkmalen, Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen, Vergünstigungen bei der Veräußerung bestimmter land- und forstwirtschaftlicher Betriebe, Verluste im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen, Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften, Rentenbezugsmitteilungen an die zentrale Stelle, Veranlagungszeitraum, Steuererklärungspflicht, Besteuerung bei fortgesetzter Gütergemeinschaft, Tarifermäßigung bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gesonderter Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen, Außergewöhnliche Belastung in besonderen Fällen, Pauschbeträge für behinderte Menschen, Hinterbliebene und Pflegepersonen, Begünstigung der nicht entnommenen Gewinne, Steuersätze bei Einkünften aus außerordentlichen Holznutzungen, Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen, Steuerermäßigung bei Belastung mit Erbschaftsteuer, Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden, Entstehung und Tilgung der Einkommensteuer, Beschränkung der Anrechenbarkeit der Kapitalertragsteuer, Pauschalisierung der Einkommensteuer durch Dritte, Pauschalierung der Einkommensteuer bei Sachzuwendungen, Lohnsteuerklassen, Zahl der Kinderfreibeträge, Einbehaltung der Lohnsteuer ohne Lohnsteuerabzugsmerkmale, Verfahren zur Bildung und Anwendung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale, Faktorverfahren anstelle Steuerklassenkombination III/V, Pauschalierung der Lohnsteuer in besonderen Fällen, Pauschalierung der Lohnsteuer für Teilzeitbeschäftigte und geringfügig Beschäftigte, Pauschalierung der Lohnsteuer bei bestimmten Zukunftssicherungsleistungen, Aufzeichnungspflichten beim Lohnsteuerabzug, Lohnsteuer-Jahresausgleich durch den Arbeitgeber, Haftung des Arbeitgebers und Haftung bei Arbeitnehmerüberlassung, Bemessung der Kapitalertragsteuer bei bestimmten Gesellschaften, Ausschluss der Erstattung von Kapitalertragsteuer, Anmeldung und Bescheinigung der Kapitalertragsteuer, Mitteilungen an das Bundeszentralamt für Steuern, Ermächtigung für Zinsinformationsverordnung, Veranlagung bei Bezug von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, Besonderheiten im Fall von Doppelbesteuerungsabkommen, Sondervorschriften für beschränkt Steuerpflichtige, Steuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen, Besonderheiten im Fall von Doppelbesteuerungsabkommen und der §§ 43b und 50g, Bußgeldvorschriften; Nichtverfolgung von Steuerstraftaten bei geringfügiger Beschäftigung in Privathaushalten, Entlastung vom Steuerabzug bei Zahlungen von Zinsen und Lizenzgebühren zwischen verbundenen Unternehmen verschiedener Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Bestätigung für Zwecke der Entlastung von Quellensteuern in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft, Besteuerung bestimmter Einkünfte und Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen, Versagung der Entlastung von Kapitalertragsteuern in bestimmten Fällen, Festsetzung und Erhebung von Zuschlagsteuern, Schlussvorschriften (Sondervorschriften für die Gewinnermittlung nach § 4 oder nach Durchschnittssätzen bei vor dem 1. 21Versorgungsleistungen, die freiwillig oder auf Grund einer freiwillig begründeten Rechtspflicht geleistet werden, sind grundsätzlich nicht als Sonderausgaben abziehbar. 2Übersteigen bei den Sonderausgaben nach Absatz 1 Nummer 2 bis 3a die im Veranlagungszeitraum erstatteten Aufwendungen die geleisteten Aufwendungen (Erstattungsüberhang), ist der Erstattungsüberhang mit anderen im Rahmen der jeweiligen Nummer anzusetzenden Aufwendungen zu verrechnen. Vorschriftensuche . 3Der Abzug ist bis zur Höhe der Kirchensteuer zulässig, die in dem betreffenden Land von den als Körperschaften des öffentlichen Rechts anerkannten Religionsgemeinschaften erhoben wird. 30 Prozent des Entgelts, höchstens 5.000 Euro, das der Steuerpflichtige für ein Kind, für das er Anspruch auf einen Freibetrag nach § 32 Absatz 6 oder auf Kindergeld hat, für dessen Besuch einer Schule in freier Trägerschaft oder einer überwiegend privat finanzierten Schule entrichtet, mit Ausnahme des Entgelts für Beherbergung, Betreuung und Verpflegung. Im Buch gefunden – Seite 3Dabei spielt die Herkunft der Mittel keine Rolle.10 Der Besteuerungszeitraum im Einkommensteuergesetz bei natürlichen Personen ist das Kalenderjahr. Gemäß des Zufluss-Abflussprinzips nach § 11 EStG werden Einnahmen erst dann steuerlich ... Einkommensteuer Grundtabelle 2020. Steuerermäßigung bei Belastung mit Erbschaftsteuer, 6. Die ursprüngliche Fassung des Einkommensteuergesetzes wurde 1934 auf der Grundlage von Artikel 1 des Gesetzes zur Behebung der Not von Volk und Reich vom 24. Schmidt, Einkommensteuergesetz (Gelbe Reihe) ... Medien mit Zukunft Erstversand, 05.03.2021 § 9: Steuerliche Behandlung der Reisekosten von Arbeitnehmern (BStBl I 2020, 1228). geringwertiger Wirtschaftsgüter nach § 6 Absatz 2 EStG und zum Sammelposten nach § 6 Absatz 2a EStG in der Fassung des Gesetzes zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums vom 22. 1) Tabelle für die Errechnung des Deckungskapitals für lebenslänglich laufende Leistungen von Unterstützungskassen. Bei mehreren Beschäftigungsverhältnissen sind für die Kürzung des Vorwegabzugs für Vorsorgeaufwendungen nur die Einnahmen aus den Beschäftigungsverhältnissen zu berücksichtigen, in deren Zusammenhang die Voraussetzungen für eine Kürzung des Vorwegabzugs für Vorsorgeaufwendungen erfüllt sind (BFH vom 26.2.2004 – BStBl II S. 720). 5 EStG, Bemessungsgrundlage für die Absetzungen für Abnutzung nach Einlage von zuvor zur Erzielung von Überschusseinkünften genutzten Wirtschaftsgütern; Anwendung der Urteile des BFH vom 18. abweichenden Wirtschaftsjahre 2015/2016 ff. 2 AO BMF vom 16.7.2012 (BStBl I S. 686), Lebensversicherungen (Vertragsabschluss nach dem 31.12.2004), Besteuerung von Versicherungserträgen im Sinne des § 20 Absatz 1 Nummer 6 EStG BMF vom 1.10.2009 (BStBl I S. 1172) unter Berücksichtigung der Änderungen durch BMF vom 6.3.2012 (BStBl I S. 238), vom 29.9.2017 (BStBl I S. 1314) und vom 9.8.2019 (BStBl I S. 829), Berechnung des Unterschiedsbetrages zwischen der Versicherungsleistung und der Summe der auf sie entrichteten Beiträge bei (Teil-)Auszahlungen des Zeitwertes von Rentenversicherungen nach Beginn der Rentenzahlung BMF vom 18.6.2013 (BStBl I S. 768), Sonderbetriebsvermögen bei Vermietung an eine Schwestergesellschaft; Anwendung der BFH-Urteile vom 16. Dass Aufwendungen für die erstmalige Berufsausbildung oder für ein Erststudium, das zugleich eine Erstausbildung vermittelt, nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) nicht als . OVG Sachsen, 17.09.2020 - 1 A 173/18. 55-67. 1 und 2 EStG) hier: Voraussetzungen für den Ansatz von Festwerten sowie deren Bemessung BMF vom 8.3.1993 (BStBl I S. 276), Maßgeblichkeit der handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung für die steuerliche Gewinnermittlung; Änderung des § 5 Absatz 1 EStG durch das Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz – BilMoG) vom 15. 1 EStG erstmals für den VZ 2020 bzw. (weggefallen) 1a. November 1994 (BStBl 1996 II S. 93) und vom 26. Lebensjahres eingetretenen körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten. Im Buch gefunden – Seite 16Nach § 2 Abs. 8 EStG sind die Regelungen des Einkommensteuergesetzes zu Ehegatten und Ehen auf Lebenspartner und ... schon den Straftatbestand der Steuerhinterziehung 10 und es wird nun zwingend ein Verspätungszuschlag festgesetzt! I S. 2993) m.W.v. 11Erhält der Stpfl. 2Kirchenbeiträge, die nach Absatz 1 nicht wie Kirchensteuer als Sonderausgaben abgezogen werden, können im Rahmen des § 10b EStG steuerlich berücksichtigt werden. 2 Zuwendungen, die mit der Auflage geleistet werden, sie an eine bestimmte natürliche Person . 4Bei unterschiedlichen Kirchensteuersätzen ist der höchste Steuersatz maßgebend. Die Hinzurechnung nach § 10 Abs. 3Der Höchstbetrag nach Satz 1 oder 2 ist bei Steuerpflichtigen, die, Arbeitnehmer sind und die während des ganzen oder eines Teils des Kalenderjahres. März 2018 – X R 25/15 – (BStBl 2019 II S. 191) BMF vom 3.4.2019 (BStBl I S. 254), Anwendung des § 10 Abs. Dezember 2020 befristet war, wäre beispielsweise ein erst im ersten Halbjahr 2021 ausgezahlter Pflegebonus nicht mehr steuerbegünstigt gewesen. (1a) 1Spenden zur Förderung . Im Buch gefunden – Seite 650... 1 des Einkommensteuergesetzes berechneten Deckungskapitals; bei befristeten Versorgungsleistungen gelten 10 Prozent des Produktes ... Für die Beitragsjahre 2020 bis 2022 haben Arbeitgeber die Wahl zwischen diesen beiden Regelungen, ... 7. 7 EStG (, Zinsen für ein Ausbildungsdarlehen gehören zu den abziehbaren Aufwendungen, auch wenn sie nach Abschluss der Berufsausbildung gezahlt werden (, Ist ein Ausbildungsdarlehen nebst Zuschlag zurückzuzahlen, sind die Aufwendungen für den Zuschlag Ausbildungs- und keine Werbungskosten, wenn damit nachträglich die im Zusammenhang mit der Berufsausbildung gewährten Vorteile abgegolten werden sollen und wenn der Zuschlag nicht weitaus überwiegend als Druckmittel zur Einhaltung der vorvertraglichen Verpflichtung zur Eingehung eines langfristigen Arbeitsverhältnisses dienen soll (, Der Abzug von Schulgeldzahlungen setzt nicht voraus, dass die Eltern selbst Vertragspartner des mit der Privatschule abgeschlossenen Vertrages sind (, Zum Begriff der Zukunftssicherungsleistungen, Die Höhe der vom Arbeitgeber erbrachten Zukunftssicherungsleistungen i. S. d. § 3 Nr. Anpassen aller Texte der Themenwelt "Rentenbesteuerung" an die Steuergesetzgebung für 2021; 11.03.2020: Erweitern der Themenwelt um die Ratgeberartikel Altersentlastungsbetrag und Tabelle Rentenfreibeträge 2 EStG zur mitunternehmerischen Betriebsaufspaltung; Anwendung des BFH-Urteils vom 23. 21Die Zustimmung wirkt auch dann bis auf Widerruf, wenn sie im Rahmen eines Vergleichs erteilt wird. Steuerliche Förderung energetischer Maßnahmen an zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden; Einzelfragen zu § 35c EStG BMF vom 14.1.2021 (BStBl I S. 103), Umwandlungssteuergesetz (UmwStG) Umwandlungssteuergesetz vom 7.12.2006 (BGBl. § 10 § 10a Zusätzliche Altersvorsorge . Steuerabzug vom Kapitalertrag (Kapitalertragsteuer), 4. buzer.de. Die aktuellen Berech­nungs­vor­schriften für die Jahre 2021 und 2022 können Sie auch im Zweiten Familien­ent­lastungs­gesetz nachlesen, das am 07.12.2020 verkündet wurde. Unterhaltsleistungen, die der Erbe nach § 1586b BGB an den geschiedenen Ehegatten des Erblassers zu erbringen hat, sind nicht als Sonderausgaben abzugsfähig (BFH vom 12.11.1997 – BStBl 1998 II S. 148). berufsständische Versorgungseinrichtungen, Arbeitnehmer sind und die während des ganzen oder eines Teils des Kalenderjahres, in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungsfrei oder auf Antrag des Arbeitgebers von der Versicherungspflicht befreit waren und denen für den Fall ihres Ausscheidens aus der Beschäftigung auf Grund des Beschäftigungsverhältnisses eine lebenslängliche Versorgung oder an deren Stelle eine Abfindung zusteht oder die in der gesetzlichen Rentenversicherung nachzuversichern sind oder, nicht der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht unterliegen, eine Berufstätigkeit ausgeübt und im Zusammenhang damit auf Grund vertraglicher Vereinbarungen Anwartschaftsrechte auf eine Altersversorgung erworben haben, oder, Vorwegabzug im Fall der Zusammenveranlagung von Ehegatten, Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften, Zweites Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU - 2. Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird das BMF-Schreiben vom 9. 1 Nr. I S. 3366, ber. § 35c Absatz 1 Satz 7 EStG; Bescheinigung für Personen mit Ausstellungsberechtigung nach § 21 Energieeinsparverordnung (EnEV) BMF vom 31.3.2020 (BStBl I S. 484), 2. 6 EStG oder auf Kindergeld haben, durch Unterhaltsleistungen in Form von Bar- oder Sachleistungen (z. 1 Nr. 3Erhöhungsbetrag sind die Beiträge nach Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b, soweit sie nicht den um die Beiträge nach Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a und den nach § 3 Nummer 62 steuerfreien Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung und einen diesem gleichgestellten steuerfreien Zuschuss verminderten Höchstbetrag nach Absatz 3 Satz 1 bis 3 überschreiten; Absatz 3 Satz 4 und 6 gilt entsprechend. einen sonstigen Anspruch (Rückspende) BMF vom 25.11.2014 (BStBl I S. 1584) unter Berücksichtigung der Änderungen durch BMF vom 24.8.2016 (BStBl I S. 994). I S. 3366, 3862), das zuletzt durch Artikel 27 des Gesetzes vom 20. Lebensjahr vollendet haben. Nicht-DBA-Gebieten mit Quellensteuern auf Dividenden, Zinsen und Wertpapierveräußerungsgewinne, die der deutschen Einkommensteuer entsprechen, Verzeichnis von Nicht-DBA-Staaten bzw. Einnahmen aus einem früheren Beschäftigungsverhältnis. 7 EStG nur die auf die Nutzungsdauer verteilten Anschaffungskosten als Sonderausgaben abziehbar (BFH vom 7.5.1993 – BStBl II S. 676). Einkommensteuergesetz (EStG) § 10. Im Buch gefunden – Seite 191Für das Kalenderjahr 2020 wurden ermittelt : 4. im $ 23 Abs . 10a statt 824,51 € mit 850 ... 01.01.2021 28. im § 148f Abs . 1 statt 20 473,43 € mit ( § 3 entfällt ) 20 841,95 € , Einkommensteuergesetz 1988 EStG 1988 Bundesgesetz vom 7. Bei den Sonderausgaben kommt der Abzug von Aufwendungen eines Dritten auch unter dem Gesichtspunkt der Abkürzung des Vertragswegs nicht in Betracht (BMF vom 7.7.2008 – BStBl I S. 717). Die in R 10.7 Abs. I S. 774, BStBl I S. 536) BMF vom 18.11.2009 (BStBl I S. 1326) unter Berücksichtigung der Änderungen durch BMF vom 15.11.2012 (BStBl I S. 1099), Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs für private Fahrten, Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte/erster Tätigkeitsstätte und Familienheimfahrten; Nutzung von Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen BMF vom 5.6.2014 (BStBl I S. 835), Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs für private Fahrten, Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte/erster Tätigkeitsstätte und Familienheimfahrten; Nutzung von Brennstoffzellenfahrzeugen BMF vom 24.1.2018 (BStBl I S. 272), Ertragsteuerliche Behandlung des Sponsoring BMF vom 18.2.1998 (BStBl I S. 212), Einkommensteuerliche Behandlung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nach § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 6b, § 9 Absatz 5 und § 10 Absatz 1 Nummer 7 EStG; BMF vom 6.10.2017 (BStBl I S. 1320), Zweifelsfragen im Zusammenhang mit § 6b Absatz 2a EStG BMF vom 7.3.2018 (BStBl I S. 309), Nutzungsüberlassung von Betrieben mit Substanzerhaltungspflicht des Berechtigten; sog.